Firmenbetreuung

Seit 2009 stellt der Gesetzgeber für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter im Unternehmen bis zu einem Betrag von 500 EUR steuerfrei zur Verfügung. Bereits viele Unternehmen und Betriebe nutzen diesen Vorteil zum Wohle ihrer Mitarbeiter*Innen.

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